Verein der Gartenfreunde
Bad Krozingen e.V. 1974

  
  

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Aktuelles

Bericht zum Jubiläumsfest

Tolles Jubiläumsfest zum 50. des Vereins der Gartenfreunde Bad Krozingen e. V. 1974

Großer Flohmarkt

Samstag, 27.07.2024
10:00 bis 17:00 Uhr

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Bewerbung

Informationen für Garteninteressenten

 

Der Verein der Gartenfreunde e.V. verpachtet an Unterpächter freie Gärten. Hierzu ist eine Mitgliedschaft in unserem Verein erforderlich. Grundlage des Unterpachtverhältnisses ist die Kleingartenordnung sowie die Satzung des Vereins.

Der Gartenverein ist ein Verein, der von der Mithilfe seiner Vereinsmitglieder lebt. Das bedeutet, dass wir neben 10 Gemeinschaftsstunden pro Jahr die aktive Beteiligung und Mithilfe bei Vereinsfesten und Veranstaltungen erwarten (z.B. Kuchen backen, Getränkeausgabe, Bier zapfen, grillen)

 

Der Unterpächter kauft dem Vorpächter die Gartenlaube sowie den Pflanzenbestand ab. Zum Jahresanfang werden der Mitgliedsbeitrag, Pachtbeitrag, 10 Gemeinschaftsstunden, die Abrechnung der geleisteten Gemeinschaftsstunden im Vorjahr sowie ein Versicherungsbeitrag in Rechnung gestellt. Am Jahresende erfolgt die Abrechnung des Strom- und Wasserverbrauchs.
Die Gärten haben eine Größe von 300qm bis 340 qm. Um einen Garten zu bewirtschaften, sollte ausreichend Zeit eingeplant werden.           

Auf der Grundlage des Kleingartengesetzes und der Satzung gibt es Vorschriften und Richtlinien, an die sich alle Mitglieder/Unterpächter halten müssen.

z.B.:  

  • 1/3 versiegelte Flächen (Laube, Terrasse, Weg etc.), 1/3Erholungsfläche (Rasen, Zierpflanzen, Teich) außerdem gilt für alle Gärten die Pflicht zur „braunen Erde“, d. h. alle Gärten müssen ca. 1/3 gärtnerisch genutzt werden (Obst und Gemüseanbau).
  • Es dürfen keine Nadelhölzer gepflanzt werden
  • Keine Erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung
  • Keine einseitige Bepflanzung (z.B. nur Kartoffeln)
  • Einhaltung der Ruhezeiten
  • Pflege des gepachteten Gartens und der angrenzenden Wege
  • Einhaltung der Größenvorschriften für Lauben, Pergola, Gewächshäuser etc.; Bauliche Vorhaben sind vorher durch den Vorstand zu genehmigen

Die vollständigen Vorschriften und Richtlinien finden Sie auf unserer Homepage in der Satzung und in der Gartenordnung.

Falls Sie sich bewerben möchten, schicken Sie uns bitte das nachfolgende Formular ausgefüllt zurück.

> Bewerbungsformular hier <

Publiziert am: Sonntag, 12. April 2020 (6098 mal gelesen)
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